A. | | Allgemeines |
| 1. | Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle unsere Geschäftsbeziehungen, ins-besondere Kauf- und Lieferverträge, mit Unter-nehmern und diesen gleichgestellten Personen i.S.v. § 310 Abs. 1 S. 1 BGB (nachfolgend: “Käufer“). Abweichende oder ergänzende AGB des Käufers finden keine Anwendung; dies gilt auch, wenn der Käufer im Rahmen seiner Bestellung ausdrücklich auf seine AGB verweist. |
| 2. | Individuelle Vereinbarungen (einschließlich Han-delsklauseln, Nebenabreden, Ergänzungen und Änderungen) haben Vorrang vor diesen AGB. |
| 3. | Die AGB gelten in ihrer jeweiligen Fassung als Rahmenvereinbarung auch für künftige Kaufver-träge mit demselben Käufer, ohne dass wir in je-dem Einzelfall wieder auf sie hinweisen müssten; über Änderungen unserer AGB werden wir den Käufer in diesem Fall unverzüglich informieren. |
B. | | Vertragsschluss |
| 1. | Unsere Angebote sind freibleibend. Der Vertrag kommt erst zustande, wenn wir die Bestellung des Käufers – insbesondere durch schriftliche Auftragsbestätigung – annehmen. Dies gilt auch bei Bestellungen über unseren Online-Shop; in diesem Fall bestätigen wir zunächst nur den Zu-gang der Bestellung durch automatisierte E-Mail. |
| 2. | Es obliegt dem Käufer, unsere Auftragsbestäti-gung zu prüfen und uns etwaige Abweichungen von der Bestellung unverzüglich mitzuteilen; an-sonsten gelten die Abweichungen als genehmigt. Wir werden den Käufer auf die Folgen des Unter-lassens einer solchen Mitteilung in der Auftrags-bestätigung jeweils besonders hinweisen. |
C. | | Lieferbedingungen |
| 1. | Lieferfristen werden individuell vereinbart oder in unserer Auftragsbestätigung angegeben. Bei Online-Bestellungen beträgt die Lieferfrist, sofern nichts anderes angegeben und die Ware als lie-ferbar gekennzeichnet ist, ca. 2-3 Arbeitstage ab Auftragsbestätigung. |
| 2. | Können wir verbindliche Lieferfristen aus von uns nicht zu vertretenden Gründen nicht einhalten (Nichtverfügbarkeit der Leistung, z.B. wegen feh-lender Selbstbelieferung durch unsere Zuliefe-rer), werden wir den Käufer hierüber unverzüg-lich informieren und gleichzeitig eine nach den Umständen angemessene, neue Lieferfrist be-stimmen. Ist die Leistung überhaupt nicht mehr oder auch in der neuen Lieferfrist nicht verfügbar, sind beide Parteien berechtigt, ganz oder teilwei-se vom Vertrag zurückzutreten; eine bereits er-brachte Gegenleistung des Käufers werden wir unverzüglich erstatten. |
| 3. | Der Eintritt unseres Lieferverzuges bestimmt sich nach den gesetzlichen Vorschriften. In jedem Fall ist aber eine Mahnung durch den Käufer erforderlich. |
| 4. | Die Lieferung erfolgt ab Lager in Nossen, wo auch der Erfüllungsort ist. Eine Versendung der Ware erfolgt an die vereinbarte Lieferadresse, und zwar auf Kosten und Gefahr (Untergang, Verschlechte-rung, Verzögerung) des Käufers in der von uns gewählten Versandart. Bei Online-Bestellungen liefern wir nur innerhalb Deutschlands. Soweit ei-ne Abnahme vereinbart ist, ist diese für den Ge-fahrübergang maßgebend. Im Übrigen (z.B. bei Annahmeverzug) gelten die gesetzlichen Vor-schriften. |
D. | | Preise und Zahlungsbedingungen |
| 1. | Es gelten unsere jeweils zum Zeitpunkt der Bestellung aktuellen Preise, und zwar ab Lager zzgl. gesetzlicher Mehrwertsteuer und sonstiger öffentlicher Abgaben (z. B. Zölle, Gebühren). Verpackungs-, Versand- und ggf. Versicherungskos-ten erheben wir zum Selbstkostenpreis. Derartige Nebenkosten werden – soweit möglich – in der Auftragsbestätigung, spätestens jedoch in der Rechnung, beziffert. |
| 2. | Der Kaufpreis inkl. Nebenkosten ist mit Lieferung der Ware fällig und spätestens innerhalb von 14 Tagen ab Rechnungsdatum zu bezahlen, sofern nichts anderes vereinbart oder zugunsten des Käufers in der Rechnung ausgewiesen ist. Bei Zahlung innerhalb von 8 Tagen gewähren wir 2 % Skonto. Wir sind berechtigt, die jeweilige Lieferung ganz oder teilweise nur gegen Vorkasse durchzuführen. Einen entsprechenden Vorbehalt werden wir spätestens bei Auftragsbestätigung erklären. |
| 3. | Dem Käufer stehen Aufrechnungs- oder Zurück-behaltungsrechte nur insoweit zu, als der jeweili-ge Gegenanspruch rechtskräftig festgestellt oder von uns unbestritten ist. Dies gilt nicht, soweit der Gegenanspruch unsere Hauptleistungspflicht betrifft. |
| 4. | Bei Spezialanfertigungen für den Käufer sind wir zum sofortigen Rücktritt berechtigt, wenn die Vertragsdurchführung durch mangelnde Leis-tungsfähigkeit des Käufers (z.B. bei Antrag auf Er-öffnung eines Insolvenzverfahrens) gefährdet wird. Unsere gesetzlichen Rechte insbesondere gem. § 321 BGB bleiben unberührt. |
E. | | Eigentumsvorbehalt |
| 1. | Bis zur vollständigen Bezahlung aller unserer ge-genwärtigen und künftigen Forderungen behalten wir uns das Eigentum an der Ware vor. |
| 2. | Bei Pflichtverletzungen, insbesondere bei Nicht-zahlung des Kaufpreises, sind wir berechtigt, nach den gesetzlichen Vorschriften vom Vertrag zu-rückzutreten oder/und die Ware herauszuverlan-gen. Das Herausgabeverlangen beinhaltet nicht zugleich die Erklärung des Rücktritts; wir sind vielmehr berechtigt, lediglich die Ware herauszu-verlangen und uns den Rücktritt vorzubehalten. Bei Nichtzahlung des Kaufpreises werden wir die-se Rechte nur nach fruchtlosem Ablauf bzw. ge-setzlicher Entbehrlichkeit einer angemessenen letzten Zahlungsfrist geltend machen. |
| 3. | Der Käufer darf die Ware im ordnungsgemäßen Geschäftsgang verarbeiten und/oder veräußern. In diesem Fall gelten ergänzend die nachfolgenden Bestimmungen. |
| | 3.1 | Der Eigentumsvorbehalt erstreckt sich auf die durch Verarbeitung, Vermischung oder Verbin-dung entstehenden Erzeugnisse, wobei wir als Hersteller gelten. Bleiben Eigentumsrechte Dritter bestehen, erwerben wir Miteigentum im Verhält-nis der Werte der Waren. Im Übrigen gilt das Er-zeugnis als Vorbehaltsware. | 3.2 | Die aus dem Weiterverkauf der Ware oder des Er-zeugnisses entstehenden Forderungen tritt der Käufer schon jetzt insgesamt bzw. in Höhe unse-res Miteigentumsanteils zur Sicherheit an uns ab. Wir nehmen die Abtretung an. Zur Einziehung der Forderung bleibt der Käufer, bis auf Widerruf, ne-ben uns ermächtigt. | 3.3 | Übersteigt der Wert der Sicherheiten unsere Forderungen um mehr als 10 %, werden wir auf Verlangen des Käufers Sicherheiten nach unserer Wahl freigeben. | |
F. | | Mängelansprüche des Käufers |
| 1. | Für die Freiheit der Ware von Sach- und Rechts-mängeln (einschließlich Falsch- und Minderliefe-rung) haften wir nach den gesetzlichen Vorschriften, soweit nachfolgend nichts anderes bestimmt ist. Die gesetzlichen Bestimmungen zum Lieferan-tenregress (§§ 478, 479 BGB) bleiben unberührt; für Schadenersatzansprüche haften wir aber nur nach den Bestimmungen unter G. |
| 2. | Als Beschaffenheitsvereinbarung gelten nur sol-che Produktbeschreibungen, die Gegenstand des einzelnen Vertrages sind oder von uns (insbeson-dere im Internet oder Katalogen) öffentlich be-kannt gemacht wurden. In Ergänzung der gesetzli-chen Regelung ist die Ware auch dann frei von Sachmängeln, wenn sie mit der von uns nach Ver-tragsschluss gelieferten Produktbeschreibung übereinstimmt. Für öffentliche Äußerungen Drit-ter (z.B. Werbeaussagen) übernehmen wir keine Haftung. |
| 3. | Die Mängelansprüche des Käufers setzen voraus, dass er seinen gesetzlichen Untersuchungs- und Rügeobliegenheiten nachgekommen ist. |
| 4. | Ist die Ware mangelhaft, können wir wählen, ob wir Nacherfüllung durch Beseitigung des Mangels (Nachbesserung) oder durch Lieferung einer mangelfreien Sache (Ersatzlieferung) leisten. Die Nacherfüllung beinhaltet weder den Ausbau der mangelhaften Sache noch den erneuten Einbau, wenn wir ursprünglich nicht zum Einbau verpflich-tet waren. |
| 5. | Ist die Nacherfüllung fehlgeschlagen oder ist eine für die Nacherfüllung vom Käufer zu setzende Frist erfolglos abgelaufen bzw. nach den gesetzli-chen Vorschriften entbehrlich, kann der Käufer vom Kaufvertrag zurücktreten oder den Kaufpreis mindern. Das Rücktrittsrecht besteht nicht bei ei-nem unerheblichen Mangel. |
| 6. | Abweichend von § 438 Abs. 1 Nr. 3 BGB beträgt die allgemeine Verjährungsfrist für Ansprüche aus Sach- und Rechtsmängeln (Gewährleistungsfrist) ein Jahr ab Ablieferung. Nach Ablauf der Gewährleistungsfrist sind Mängelansprüche ausgeschlossen. Gesetzliche Sonderregelungen (insbes. §§ 438 Abs. 1 Nr. 1 und 2, Abs. 3, 444, 479 BGB) bleiben unberührt. |
| 7. | Ansprüche des Käufers auf Schadensersatz bzw. Ersatz vergeblicher Aufwendungen bestehen bei Mängeln nur nach Maßgabe vorstehender Best-immungen in Verbindung mit den Beschränkungen unter G. Im Übrigen sind sie ausgeschlossen. |
G. | | Schadensersatzhaftung, Rücktritt |
| 1. | Auf Schadensersatz haften wir – gleich aus welchem Rechtsgrund – nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Wir haften jedoch auch bei einfacher Fahrlässigkeit, |
| | – | für Schäden aus der nicht unerheblichen Verlet-zung einer wesentlichen Vertragspflicht (Ver-pflichtung, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst er-möglicht und auf deren Einhaltung der Vertrags-partner regelmäßig vertraut und vertrauen darf); in diesem Fall ist unsere Haftung jedoch auf den Ersatz des vorhersehbaren, typischerweise ein-tretenden Schadens begrenzt. | |
| | Vorstehende Haftungsbeschränkungen gelten nicht, soweit wir einen Mangel arglistig ver-schwiegen oder eine Garantie übernommen ha-ben. Das gleiche gilt für Ansprüche des Käufers nach dem Produkthaftungsgesetz. |
| 2. | Außerhalb unserer Mängelhaftung besteht ein Rücktritts- oder Kündigungsrecht des Käufers nur wegen von uns zu vertretender Pflichtverletzung; ein freies Kündigungsrecht (z.B. gem. §§ 651, 649 BGB) wird ausgeschlossen. Rücktritt oder Kündi-gung müssen schriftlich erklärt werden. Im Übri-gen gelten die gesetzlichen Voraussetzungen und Rechtsfolgen. |
| 3. | Soweit ein Rücktrittsrecht des Käufers nicht be-steht, bedarf eine Vertragsaufhebung auf Wunsch des Käufers („Storno“) unserer ausdrück-lichen Zustimmung. Wir behalten uns insbesonde-re vor, eine solche Zustimmung nur unter der Be-dingung der vorherigen Zahlung einer angemes-senen Entschädigung für bisher entstandene Kos-ten zu erklären. |
H. | | Rechtswahl und Gerichtsstand |
| 1. | Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss internationalen Einheitsrechts, insbesondere des UN-Kaufrechts. Voraussetzun-gen und Wirkungen des Eigentumsvorbehalts un-terliegen dem Recht am jeweiligen Lageort der Sache. |
| 2. | Gegenüber Kaufleuten ist ausschließlicher – auch internationaler – Gerichtsstand Dresden. Entspre-chendes gilt, wenn der Käufer Unternehmer oder eine gleichgestellte Person i.S.v. § 310 Abs. 1 S. 1 BGB ist. Wir sind jedoch auch berechtigt, Klage am Erfüllungsort gemäß C.4. bzw. einer vorrangigen Individualabrede oder am allgemeinen Gerichts-stand des Käufers zu erheben. |